Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

für Pauschalreisen der ÜSTRA Reisen GmbH

Sehr geehrter Reisegast,

wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651a BGB bis 651y BGB und in Art. 250 und Art. 252 EGBGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalreisen vereinbart:

1. Anmeldung und Vertragsschluss

1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages aufgrund der Ihnen in dem Reisekatalog, in dem Prospekt oder in der Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise sowie unserer vorvertraglichen Informationen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung des Vertrags (Reisebestätigung) wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Diese enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, wird Ihnen die Reisebestätigung in Papierform übergeben, ansonsten erfolgt die Übermittlung auf einem dauer- haften elektronischen Datenträger.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie als Anmelder wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten. Der Vertrag kommt sodann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Zahlungen auf den Reisepreis erklären.

1.4 Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, eine etwaige Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB (nachstehend Ziffer 7) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart

1.5 Gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (nachstehend Ziffer 7). Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Anmelders geführt

2. Bezahlung und Sicherungsschein

2.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651r iVm. Art. 252 EGBGB durch den Abschluss eines Kundengeldabsicherungsvertrages insolvenzgesichert. Damit ist sichergestellt, dass für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der von Ihnen gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen. Sie haben in diesen Fällen einen direkten Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, deren weitere Kontaktdaten Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechende Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) ausgehändigt. Sämtliche Zahlungen sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten, es sei denn, die Reise dauert weniger als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung ein (Tages- reise) und der Reisepreis übersteigt nicht 500 EUR pro Reisen- den.

2.2 Soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 2.1. vorliegen, ist bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung (Anzahlung) auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 20 % des Gesamtreisepreises und ergibt sich im Übrigen aus Ihrer Reisebestätigung.

2.3 Prämien für Reiseversicherungen sind in voller Höhe zusammen mit der Vorauszahlung fällig und zahlbar. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht

2.4 Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.1. ist der restliche Reisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird und die Reiseunterlagen zur Abholung in Ihrem Reisebüro bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamt- reisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung in geeigneter Weise sichergestellt

2.5 Sofern der Reisepreis bis zum Reisebeginn entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 7.2. zu verlangen, es sei denn, dass die Zahlungsverzögerung nicht von Ihnen zu vertreten ist oder bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung nach §§ 651i, 651l BGB berechtigen würde. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 284 BGB sowie eine Mahnkostenpauschale von 2,50 EUR je Mahnschreiben zu erheben, wenn Sie Zahlungen nicht zu den vorgesehenen Fälligkeitsterminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang unserer vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung, unseren vorvertraglichen Informationen und den allgemeinen Hinweisen in dem der Buchung zugrundeliegenden Katalog, dem Prospekt oder der Reiseausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Buchen Sie nicht über uns, sondern über Dritte, insbesondere einen Reisevermittler, ist dieser nicht befugt, weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages, ohne unsere schriftliche Bestätigung, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, soweit der Reisevermittler hierzu nicht gesondert bevollmächtigt ist. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns heraus- gegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.

3.2 Wenn Ihnen ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen ganz oder teilweise von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder eine anteilige Rückerstattung des

3.3 Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet. Fehlt eine solche, gilt unser eigenes Klassifizierungssystem.

3.4 Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen (insbesondere zusätzliche Beförderungen, Sportveranstaltungen, Theater-, Musical- oder Opernbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.) nicht in eigener Verantwortung erbringen, weisen wir ausdrücklich in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung darauf hin, dass es sich insoweit um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt, die von uns lediglich vermittelt

4. Ersatzperson

4.1 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie uns spätestens 7 Tage vor Reisebeginn

4.2 Wir können dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

4.3 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 30 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten

4.4 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn können wir bei Nichterreichen einer in dem Katalog, in dem Prospekt oder in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen kann der Rücktritt auch noch bis 48 Stunden vor Reisebeginn erklärt werden. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteil- nehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

5.2 Wir können vor Reisebeginn nach Maßgabe von § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten

5.3 Ferner können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz unserer entsprechenden Abmahnung nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu

6.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise angeboten Sie haben dabei die Wahl, entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie nicht gegenüber uns reagieren oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Änderungserklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.

6.3 Eine Erhöhung des Reisepreises kann von uns einseitig nur verlangt werden, soweit der Vertrag dies nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und aufgrund nachstehender Bestimmungen vorsieht. Eine Preiserhöhung kann sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, aus der Erhöhung von Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie aus einer Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse

6.4 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann von uns verlangt werden. Bei einer Erhöhung von Abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert

6.5 Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt haben. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn Ihre Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn

6.6 Soweit der Reisevertrag eine Erhöhung des Reisepreises vorsieht, können Sie von uns eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ziffer 6.3. nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir können jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich uns entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, die auf Ihr Verlangen der Höhe nach nachzuweisen

6.7 Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Nach Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung bei ausbleibender Reaktion als

7. Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück-treten. Wir empfehlen Ihnen den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger, zumindest aber in Textform, zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, dann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt

7.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht oder nicht zum vereinbarten Termin an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von uns alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffern 7.2.1. bis 7.2.5. pauschaliert und bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Die Pauschalen sind auf Ihr Verlangen von uns zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer seien als die von Ihnen geforderte Entschädigungspauschale. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei einem Rücktritt:

7.2.1. bei Pauschalreisen mit Schiff, Flug, Bus oder Bahn

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
  • ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab 14. – Tag vor Reisebeginn 65 %
  • ab dem Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 80 %

7.2.2 bei Produkten der Marke Abenteuer Tansania

  • bis 31. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
  • ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 40 %
  • ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab 14. – Tag vor Reisebeginn 70 %
  • ab dem Tag des Reisebeginns

oder bei Nichtantritt der Reise 85 %

7.2.3 bei Produkten der Marke ARANUI 5

Für die Reisen Marquesas-Inseln, Special Festival of Arts und Special 5 Tage Kreuzfahrt gelten folgende Bedingungen (bis 31.12.2023):

150 Euro pro Person für jede Stornierung nach Bestätigung.

  • ab 90 bis 61 Tage vor Abreise aus Papeete: 25 %
  • ab 60 bis 45 Tage vor Abreise aus Papeete: 33 %
  • ab 44 bis 31 Tage vor Abreise aus Papeete: 66 %
  • ab 30 Tage vor Abreise aus Papeete: 100 %

Achtung: Der Tag, der als Berechnungsgrundlage gilt, ist der Tag des Auslaufens aus Papeete, das ist der erste Reisetag.

Für die Reisen Tuamotu, Gambier und Pitcairn Spezial am sowie das Australes und Cook Islands Spezial gelten folgende Bedingungen:

150 Euro pro Person für jede Stornierung nach Bestätigung.

  • ab 120 bis 91 Tage vor Abreise aus Papeete: 25 %
  • ab 90 bis 61 Tage vor Abreise aus Papeete: 33 %
  • ab 60 bis 30 Tage vor Abreise aus Papeete: 66 %
  • ab 30 Tage vor Abreise aus Papeete: 100 %

Spezielle Umbuchungsbedingungen Covid-19 bis 31.12.2023

31 Tage vor Abreise:

Reservierungen können ohne Gebühren umgebucht/geändert werden. Im Falle einer Stornierung gelten die normalen Stornierungsbedingungen.

Ab 30 Tage vor Abreise:

100% des Reisepreises bleiben einbehalten, es sei denn es liegen außergewöhnliche Covid-19 Umstände vor*.

*Folgende Gründe sind außergewöhnliche Covid-19 Umstände:

  • Lockdown imWohnsitzland des Kunden
  • Lockdown in Französisch-Polynesien
  • Wenn die Einreise nach frz. Polynesien unmöglich ist, weil frz. Polynesien seine Grenzen schließt
  • Bei nachweislich positivem Covid-19 Test des Kunden ab 48 h vor Abreise des internationalen Fluges nach frz. Polynesien
  • Bei nachweislich positivem Covid-19 Test des Kunden innerhalb von frz. Polynesien vor Antritt der Schiffsreise

Stornierungsbedingungen ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Für die Reisen Marquesas-Inseln und Special Austral Inseln gelten folgende Bedingungen:

150 Euro pro Person für jede Stornierung nach Bestätigung.

  • Ab 90 bis 61 Tage vor Abreise: 25 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 60 bis 45 Tage vor Abreise: 33 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 44 bis 31 Tage vor Abreise: 66 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 30 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises einbehalten

Für die Reise Tuamotu-, Gambier- und Pitcairninseln gelten folgende Bedingungen:

150 Euro pro Person für jede Stornierung nach Bestätigung

  • Ab 120 bis 91 Tage vor Abreise: 25 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 90 bis 61 Tage vor Abreise: 33 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 60 bis 30 Tage vor Abreise: 66 % des Reisepreises einbehalten
  • Ab 30 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises einbehalten

Umbuchungen bei Produkten der Marke ARANUI 5

Nachdem CPTM (Compagnie Polynesienne de Transport Maritime) eine Buchung bestätigt hat, gelten für Umbuchungen die gleichen Bedingungen wie für Stornierungen.

Namensänderungen sind gegen eine Gebühr von 150,00€ pro Person möglich. Eine Umbuchung auf ein anderes Datum ist zu folgenden Gebühren möglich:

  • 150 Euro pro Person für jede Umbuchung nach Bestätigung
  • ab 60 bis 30 Tage vor Abreise aus Papeete: 66 %
  • ab 30 Tage vor Abreise aus Papeete: 100 %

7.2.4. bei Maschsee-Sonderfahrten:

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn 10 %
  • ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25 %
  • ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 14. – Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab dem 6. Tag vor Reisebeginn

oder bei Nichtantritt der Fahrt 80 %

7.2.5. bei sonstige Reiseleistungen

Im Hinblick auf die in den vorgenannten Ziffern nicht genannten Reisearten können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis oder eine sonstige Entschädigung unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Dieses gilt unter anderem für sogenannte Kaffeefahrten, bei denen wir eine pauschale Entschädigung bei einem Rücktritt berechnen.

  • ab 30. – 4. Tag vor Fahrtbeginn von 50,00 EUR
  • und ab dem 4. Tag vor Fahrtbeginn oder bei Nichtantritt von 100,00 EUR verlangen können.

Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei allen Reisearten eine höhere Entschädigung als die vorgenannten pauschalierten Rücktrittsgebühren geltend zu machen.

7.3 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Wird dennoch auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich hierdurch ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen, ein Umbuchungsentgelt zu erheben.

7.4 Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Umbuchungsentgelt 30 EUR pro Reiseteilnehmer zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Sofern Leistungsträger nach deren Vertrags- oder Geschäftsbedingungen höhere Umbuchungsgebühren verlangen, können auch von uns diese höheren Umbuchungsentgelte verlangt werden.

7.5 Ihre Berechtigung, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn nach Maßgabe vorstehender Ziffer 4.1. und § 651e BGB eine Ersatzperson zu benennen und zu stellen, die dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

8. Haftung

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die Erfüllung der vorvertraglichen Informationspflichten sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wir sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich; nicht jedoch für Angaben in Hotel-, Orts-, Schiffs-, Bus- oder Tour Prospekten, die nicht von uns herausgegeben

8.2 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft durch uns herbeigeführt wurde

8.3 Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen haften wir bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Person und Reise. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine entsprechende Reiseversicherung abzudecken.

8.4 Ein Haftungsanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Haftung gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Im Übrigen gilt § 651p Abs. 2 BGB, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 889/2002) sowie die auf internationalen Übereinkommen (bspw. Montrealer Überein- kommen) beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu unseren Gunsten gelten. Etwaig darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Reisegepäck bleiben hiervon unberührt. Bei Beschädigung von Reisegepäck ist von Ihnen unverzüglich nach Entdeckung des Schadens eine Schadensanzeige (P.I.R. = Property Irregularity Report) gegen- über der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach der Aufgabe und im Falle einer Verspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden

8.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie daher vor ihrer Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschul- den trifft. Wir empfehlen insoweit den Abschluss einer Unfallversicherung.

8.6 Wird außerhalb unseres Pauschalangebots eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern hierauf in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8.7 Wir haften ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 3.4. lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Reisekatalog oder Prospekt oder in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet und für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen

9. Beistand und Mängelrechte

9.1 Wir sind nach § 651q BGB verpflichtet, dem Reisenden bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise durch Bereitstellung geeigneter Informationen Beistand zu gewähren und ihn zu unterstützen. Dies erfolgt zumeist durch unsere örtlichen Vertreter. Die jeweiligen Kontakt- daten können Sie den Reiseunterlagen entnehmen. Im Übrigen können Sie sich zur Einforderung von Beistandsleistungen auch direkt an uns unter folgenden Kontaktdaten wenden: Telefon: +49 511 700 95-0, Telefax: +49 511 700 95-82, E-Mail: kontakt@uestra-reisen.de.

9.2 Abhilfe

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, so können Sie Innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Zudem können wir auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine angemessene Ersatzleistung angeboten wird. Hat die Ersatzleistung zur Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, haben wir Ihnen eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren.

9.3 Unverzügliche Mängelanzeige

Einen aufgetretenen Reisemangel haben Sie unverzüglich uns oder unserem Vertreter vor Ort gegenüber anzuzeigen. Mängel- anzeigen und Abhilfeverlangen können Sie an ÜSTRA Reisen GmbH, Nordmannpassage 6, 30159 Hannover, richten. Die weiteren Kontaktdaten ergeben sich aus vorstehender Ziffer 9.1. Bei Buchung über einen Reisevermittler können Sie auch diesen kontaktieren. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m, noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.

9.4 Minderung des Reisepreises

Falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, können Sie für die Dauer der vorhandenen Mängel eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

9.5.  Kündigung

Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 651i Abs. 3, 651l BGB) den Reisevertrag kündigen. Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen die Kündigung zumindest in Textform zu erklären. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden uns nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

9.6.  Schadensersatz

Bei Vorliegen eines Reisemangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen selbst oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

10. Hinweise zur Flugbeförderung

Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Fluggäste bei Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese Ihnen mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit einem Flugverbot der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als PDF-Datei in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet (https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de) abrufbar.

11. Reiseversicherungen

11.1 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf die Reise fällig (vgl. Ziffer 2.3.). Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies binnen 8 Tagen nach dem Datum der Reisebestätigung, jedoch in jedem Fall noch vor Reisebeginn, nachgeholt

11.2 Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir einen Komplettschutz mit Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung.

11.3 Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 EUR oder die Prämie je Person einen Betrag von 200 EUR nicht übersteigen und die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Reisedienstleistung für die Dauer von höchstens 3 Monaten darstellt.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reise- antritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese

Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder etwaig erforderliche Ein- und Durchreisegenehmigungen, insbesondere erforderliche US-Reisegenehmigungen im ESTA- Verfahren, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

12.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachtei- le, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt

12.3 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden, ob für die gebuchte Reise Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzen sowie erforderlichenfalls Ihr Reisepass maschinenlesbar ist und etwaig erforderliche biometrische Daten in Chipform enthält. Für manche Länder wird ein eigener Kinderreisepass benötigt.

12.4 Für die Ein- und Ausreise von und nach Südafrika müssen Kinder und Jugendliche seit dem 01.06.2016 eine beglaubigte Kopie ihrer Geburtsurkunde in englischer Sprache mitführen, in der beide Elternteile eingetragen

12.5 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnis- se verlangt, die nicht jünger als acht Tage und nicht älter als drei Jahre (Pocken) bzw. zehn Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika) zurückkehren.

12.6 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich

13. Datenschutz

13.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich

13.2 Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht verarbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung unter https://www.uestra-reisen.de/datenschutzerklaerung/. Soweit Sie uns personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Reiseteilnehmern mitteilen, haben Sie zuvor sicherzustellen, dass diese damit einverstanden sind und Sie uns die Daten übermitteln dürfen.

14. Marketingmaßnahmen

Sofern Sie sich von uns über aktuelle Angebote informieren lassen möchten, benötigen wir zu einer solchen Marketing- Kommunikation Ihre ausdrückliche vorherige Einwilligung. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Zu den Einzelheiten informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung (Ziffer 13).

15. Verbraucherstreitbeilegung und ODR-Plattform

15.1 Wir unterwerfen uns als Veranstalter von Pauschalreisen nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.

15.2 Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können Sie unter https://webgate. ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show abrufen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrags nicht berührt.

Diese Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise gelten für

Reiseveranstalter: ÜSTRA Reisen GmbH
Nordmannpassage 6, 30159 Hannover
Tel. 0511 700 95-0 • Fax 0511 700 95-82
kontakt@uestra-reisen.de
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Gerrit Preckel
Handelsregister:   AG Hannover HRB 5079

Stand: gültig für alle Buchungen ab dem 01.01.2022